Jeder kennt die Situation: Das Handy, die Brille, der Schlüssel oder gar das Fahrrad ist plötzlich verschwunden. Gestohlen? Verloren? Verlegt? Es gibt viele Möglichkeiten.
Sollten Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an unser Fundbüro. Es befindet sich in der 1. Etage der Ratswaage, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza. Viele verlorene Schlüssel konnten so bereits wiedergefunden werden, wodurch sich der Austausch einer teuren Schließanlage oft erübrigt. Auch Fahrräder, Handys, Kuscheltiere, Brillen, Rucksäcke, Brieftaschen, Uhren, Ringe, Ketten und vieles mehr werden regelmäßig von ehrlichen Findern im Fundbüro abgegeben.
Fundtag | Fundzeit | Fundort | Genauer Fundort | Fundgegenstand | Fundbeschreibung |
---|
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro des Fundortes oder auch jede Polizeidienststelle.
Bei der Entgegennahme des Fundes wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.
Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).
Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen oder auf der Internetseite. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.
Fundgegenstände, die im Fundbüro wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.